Was sind “Versicherungspflichtgrenze” und “Beitragsbemessungsgrenze”?

Versicherungspflichtgrenze

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer die ein bestimmtes Jahresarbeitsentgelt überschreiten. Wer dieses Jahresarbeitsentgelt, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, im Vorjahr überschritten hat, darf nun frei entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben will oder lieber in die private Krankenversicherung wechseln möchte. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt für 2010 EUR 49.950,- und für 2011 EUR 49.500. Wichtig ist dabei:

1. Die Versicherungspflichtgrenze des Vorjahres muss im Vorjahr überschritten worden sein, d. h. das Jahresarbeitsentgelt muss in 2010 höher als EUR 49.950,- gewesen sein, damit man in 2011 in die private Krankenversicherung wechseln kann. Berücksichtigt wird dabei nur das regelmäßige Arbeitsentgelt. Zuschläge aufgrund des Familienstandes werden dabei nicht berücksichtigt.

2. Es dürfen sich 2011 keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Wer in 2010 die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, aber dann in einen anderen, schlechter bezahlten Job gewechselt hat, kann natürlich nicht wechseln.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann frei entscheiden, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert sein will. Da eine solche Entscheidung jedoch meist eine sehr langfristige Bindung bedeutet, sollte man unbedingt vorher die Krankenkassen vergleichen.

Beitragsbemessungsgrenze

Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man den Teil des Arbeitsentgeltes, von dem maximal der Beitrag für die jeweilige Sozialversicherung, in diesem Fall die Krankenversicherung berechnet wird. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2011 beträgt EUR 44.550 im Jahr bzw. EUR 3.712,50 im Monat. Das heißt, dass maximal bis zu dieser Höhe des Gehaltes bzw. des Lohnes Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden.

Beispiel: Bei einem Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Gehalt von EUR 4.000,- beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung nicht 15,5 % von EUR 4.000,-, also EUR 620,-, sondern nur 15,5 % von EUR 3.712,50, also EUR 575,44. Dieser Wert ändert sich auch nicht mehr, wenn das Gehalt noch weiter steigt.

Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 beträgt EUR 45.900,-Jahr bzw. EUR 3.825/Monat.

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